Das Impfen seines Geflügels ist dem Halter in der Regel freigestellt. Pharmaunternehmen bieten inzwischen eine ganze Reihe von Impfstoffen gegen weit verbreitete Geflügelkrankheiten an.
Im Falle der atypischen Geflügelpest (auch "Newcastle-Krankheit" genannt) besteht jedoch eine gesetzliche Impfpflicht, der jeder Halter nachzukommen hat.
Der Bezug des Impfstoffs kann individuell über einen Tierarzt erfolgen. Sollte dieser jedoch nur wenige Geflügelhalter mit dem Impfstoff versorgen, werden die dafür anfallenden Gebühren recht hoch ausfallen, da der Impfstoff begrenzt haltbar ist und nur in recht großen Mengen vertrieben wird.
Unser Geflügelzuchtverein bietet für seine Mitglieder eine Versorgung mit dem Impfstoff zu vom Impfbeauftragten festgelegten Terminen.
An diesen Terminen ist u.U. auch eine Abgabe des Impfstoffes gegen einen Kostenbeitrag an Halter möglich, die nicht Vereinsmitglied sind.
Hinweis: Zurzeit können wir leider keine weiteren Personen in unser Impfregister aufnehmen. Sollten Sie an der Teilnahme an der Impfung interessiert sein, schauen Sie bitte Anfang 2024 noch einmal auf dieser Seite vorbei. Sowie dieser Hinweis verschwunden ist, können wir wieder Impfinteressierte aufnehmen.
Eine Voranmeldung zur Abholung des Impfstoffes beim Impfbeauftragten ist erforderlich!
Die Verabreichung des Impfstoffes erfolgt über das Tränkewasser. Damit die Tiere möglichst viel von dem Impfstoff innerhalb kurzer Zeit aufnehmen, empfiehlt es sich, die Tränke am späteren Abend / frühen Morgen aus dem Stall zu entfernen. Nach Abholung des Impfstoffes wird dieser umgehend in das Tränkewasser gegeben und die Tränke wieder in den Stall gestellt.
Impfbeauftragter des GZV Achim und Umgegend:
Andreas Voß
Bildquellen
Foto Huhn > pixabay.com