Rechtliches

Hühner oder Tauben in der Stadt halten - darf man das? Eines vorweg: Ja, man darf!

Es gibt zahlreiche "rechtliche" Fragen, die sich demjenigen stellen, der sich Gedanken über den Einstieg in die Hühnerhaltung macht. Wir möchten die häufigsten hier beantworten... Die Antworten sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Im Zweifel ersetzen sie aber sicher nicht die Einholung einer Rechts- bzw. Fachauskunft.

Geflügelhaltung

Was die Haltung von Geflügel angeht, hat sich in den letzten Jahrzehnten in Deutschland eine seltsame Wandlung vollzogen. Galt es bis in die Zeit des Wirtschaftswunders hinein noch als vollkommen normal Hühner oder Tauben auf dem eigenen Grundstück zu halten, entfernten sich die Menschen zunehmend von diesen Nutztieren und überließen es der zunehmend "industriellen" Landwirtschaft, sich z.B. um die ausreichende Ei-Produktion zu kümmern. Merkwürdiger Weise wollten die Menschen sich nicht nur nicht mehr selbst versorgen, sondern stör(t)en sich auch zunehmend daran, wenn dieses jemand weiterhin tun wollte bzw. will.

Die Haltung von Hühnern ist grundsätzlich in jedem Garten erlaubt, solange man sich an Recht und Ordnung hält, was z.B. Haltungsbedingungen (s. Verordnung zum Schutz Landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung) angeht. Das sollte aber für keinen Tierliebhaber ein Problem darstellen.

Wo kein Kläger, da kein Richter. Leider gibt es manchmal "Kläger" in der Nachbarschaft, die sich an dem Gegacker der Hennen oder natürlich an dem Krähen des Hahns stören. In zahlreichen Gerichtsverhandlungen wurde festgestellt, dass grundsätzlich nichts gegen eine Hühnerhaltung - auch mit Hahn - in einer Wohnsiedlung spricht. Eine Zusammenstellung verschiedener rechtlicher Fragen und Antworten findet man zum Beispiel hier

Wünschenswert wäre es natürlich, dass es gar nicht erst dazu kommt, dass Streit mit den Nachbarn entsteht. Sind sie von vornherein informiert, können sie sich schon ein wenig darauf vorbereiten. Gibt es dann gelegentlich einmal ein paar auf dem Nachbargrundstück gelegte Eier zur Verkostung, wird die Akzeptanz sicher steigen. Und wenn das Hühnervolk dann - besonders am Wochenende - nicht vor 8 Uhr aus dem Stall gelassen wird, sollte sich niemand daran stören, wenn ein Hahn durch seinen Schrei feststellt, dass ein neuer Tag angebrochen ist. Denn wer den Hahnenschrei hört, kann sich sicher sein, dass er diesen neuen Tag auch erlebt.

Bauvorschriften

Tauben und Hühner halten sich gern im Freien auf, aber für die Nacht und Schlechtwetter bzw. den Winter ist eine feste Behausung unerlässlich! Mit etwas handwerklichem Geschick lässt sich da auch selbst etwas bauen oder ein Gartenhaus umfunktionieren. Für den Fall, dass ein bestehendes Gebäude umgewidmet wird, ergeben sich baurechtlich keine Folgen und man kann einfach loslegen. Läuft es auf einen Neubau hinaus, sind evtl. Bauvorschriften zu beachten (Grenzabstände, Größe etc.). Diese Vorschriften können sogar innerhalb einer Gemeinde unterschiedlich sein, sodass sich keine Pauschalaussagen treffen lassen. In der Regel wird es aber nicht genehmigungspflichtig sein, einen kleinen Hühnerstall oder Taubenschlag auf dem eigenen Grund zu errichten.

Gesetzliche Pflichten des Halters

Alles muss seine Ordnung haben, daher ist es Pflicht eines jeden Geflügelhalters, seine Tiere dem Veterinäramt zu melden. Die Meldung ist kostenfrei und unkompliziert. Nach erfolgter Meldung wird dem Halter eine Registriernummer durch die Vereinigten Informationssysteme Tierhaltung w.V. zugewiesen.

Im nächsten Schritt wird dann die Niedersächsische Tierseuchenkasse an den Halter herantreten. Dieser muss man jährlich den Tierbestand melden (problemlos per Post oder online zu erledigen). Der Jahresbeitrag pro Tier liegt im Cent-Bereich, allerdings hat die NDSTSK einen Mindestbeitrag von 10 € festgesetzt, den man zu entrichten hat.

Der Halter muss ein Bestandsregister führen, in das Neuzugänge und Abgänge eingetragen werden (incl. Namen und Anschrift des Käufers / Verkäufers). Außerdem ist darüber Buch zu führen, falls einmal Medikamente verabreicht werden sollten. Diese Unterlagen müssen drei Jahre lang aufbewahrt werden. Da die Zahl der gehaltenen Tiere, sowie die der Zu- und Abgänge bei  den  meisten Haltern sehr überschaubar ist, nimmt diese Buchführung im Grunde keine Zeit in Anspruch. Das Bestandsregister kann aus einem kleinen Schulheft bestehen, aber auch genauso auch digital geführt werden.

Mehrmals im Jahr muss das Geflügel gegen die Newcastle-Krankheit / atypische Geflügelpest geimpft werden. Es besteht eine Impfpflicht! Das Impfen an sich ist vollkommen unspektakulär und erfolgt über das Tränkewasser. Den Impfstoff kann man bei Tierärzten oder an bestimmten Tagen beim Impfbeauftragten des GZV Achim erhalten.

Durch diese Vorschriften sollte sich niemand abschrecken lassen! Alles halb so wild! Die Meldungen beim Veterinäramt und der NDSTSK sind in jeweils 5 Minuten erledigt, an das Bestandsregister und das Impfen muss man immer wieder einmal denken, aber auch das ist dann schnell abgehakt.

Bildquellen

Fotos Hähne, Tauben, Huhn hinter Zaun und Bauer vor Bücherwand > pixabay.com

Foto: Andreas Voß

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Foto Küken > Andreas Voß

übrige Fotos > pixabay.com

 

 

 

 

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